BEG-Förderung des Bundeswirtschaftsministeriums
gültig von 2021 - 2030


Im Rahmen des Klimaschutzprogramms lohnt es sich jetzt gut informiert zu sein. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bündelt ab 2021 die bisherigen Programme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030. Die neue BEG-Förderung fördert und unterstützt die energetische Gebäudesanierung zur weiteren Reduzierung der CO2-Emissionen. Gefördert werden Investitionen in die Anlagentechnik Ihres Gebäudes mit 20%.

Was wird gefördert?


Einbau, Austausch oder Optimierung der Beleuchtung in energieeffizientere Systeme sowie Lichtmanagementsysteme.

Voraussetzungen Beleuchtung

  • 140 lm/W LED-Lichtbandleuchten, ansonsten 120 lm/W bei allen anderen Leuchten
  • L80 bei 50.000 Betriebsstunden

Wer wird gefördert?


  • Privatpersonen
  • Freiberuflich Tätige
  • Kommunale Gebietskörperschaften
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Unternehmen
  • Sonstige juristische Personen des Privatrechts
  • Eigentümer, Pächter, Mieter

Link zur Übersicht Energie-Effizienz-Experten für Förderprogramme des Bundes:

https://www.energie-effizienz-experten.de

Unsere Broschüre:


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