Für Aufträge, die bis zum 22.12.2025 platziert werden, erfolgt die Auslieferung am 23.12.2025 (Zwischenverkauf vorbehalten). Für Aufträge, die ab dem 23.12.2025 erfasst werden, erfolgt die erste Warenauslieferung ab Montag, dem 05.01.2026.
Bei Bestellung von PV-Speichern kann eine Auslieferung bis zum 23.12.2025 nur erfolgen, wenn die Bestellung bis zum 16.12.2025 platziert worden ist.
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Wissenswertes
Aus Ihrer Region
- Hanau:Wir ergänzen unser Sortiment mit vielen tollen Markenprodukten bis Ende November.
Die Niederlassungen Ihrer Region:
Aschaffenburg, Darmstadt, Eschborn, Frankfurt, Friedberg, Fulda, Gießen, Griesheim, Hanau, Heidelberg, Herborn, Karlsruhe, Kelsterbach, Limburg, Mannheim, Marburg, Offenbach und Wiesbaden.
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Handwerkerfrühstück
in Friedberg
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Wir freuen uns auf Ihr Kommen!
Uhrzeit: ab 08.00 Uhr
Ort: Niederlassung Friedberg
Service
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Vorsprung
Wir verschaffen Ihnen einen echten Vorsprung!
UNIconnect 2026 in Eschborn
Next Level Networking
Wir laden Sie recht herzlich zur UNIconnect am Donnerstag, den 5. Februar 2026, in die UNI ELEKTRO Fachakademie in Eschborn ein.
Erleben Sie die neuesten Entwicklungen und Trends in den Bereichen der Daten- und Netzwerktechnik sowie der Glasfasertechnologie.
Eine Teilnahme lohnt sich – sichern Sie sich jetzt Ihren Platz und registrieren Sie sich bis
zum 3. Februar 2026.
Veranstaltungen der Fachakademie
Unsere neue Fachseminar-Broschüre ist da! Nehmen Sie online teil an unserem digitalen Lernangebot oder an folgenden Standorten:- Fachakademie Eschborn
- Linden / Gießen
- Limburg
- Mannheim
Haftungsausschluss
Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass der Veranstalter lediglich für die Organisation und Planung der Veranstaltung verantwortlich ist und externe Dienstleister oder Begleitpersonen zur Durchführung einsetzen kann. Eine darüberhinausgehende Sicherungspflicht trifft den Veranstalter nicht. Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sowie die sichere Teilnahme (z. B. gesundheitliche Eignung, Ausrüstung) obliegt dem Teilnehmer selbst. Eine Haftung des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen für Sach- oder Vermögensschäden sowie Verletzungen an Leben, Körper oder Gesundheit besteht nur bei nachgewiesenem Verschulden und im Rahmen gesetzlicher Vorgaben. Im Übrigen wird für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gehaftet. Der Teilnehmer stellt den Veranstalter und seine Erfüllungsgehilfen im genannten Umfang von Ansprüchen Dritter frei.