
KFW Förderung für Ladestationen
Sie haben in Ihrem Fuhrpark Plug-in-Hybride oder Elektrofahrzeuge? Mitarbeiter fragen nach einer Lademöglichkeit zum Laden des privaten Fahrzeuges? Dann ist jetzt der richtige Zeitpunkt in Ladeinfrastruktur auf Ihrem Firmenparkplatz zu investieren.
Mit der KfW441-Förderung erhalten Sie jetzt einen Zuschuss in Höhe bis zu 900 EUR (maximal 70 % der förderfähigen Ausgaben, Obergrenze je Unternehmensstandort: 45.000 EUR). Wir zeigen Ihnen, wie Sie an den Zuschuss für Ihren nicht öffentlichen Ladepark kommen.
*Nur für bereits vor dem 27.10.2021 genehmigte Anträge
Förderprogramm für Flottenanwendungen und Beschäftigte KfW 439 und KfW 441
- Gestartet am 23.11.2021
- 350 Mio. EUR Fördervolumen
- Pauschalförderung für den Kauf und die Installation von Ladestationen für nichtöffentlich zugängliche Ladepunkte
- Für Firmen und Kommunen zum Aufladen gewerblich oder kommunal genutzter Elektrofahrzeuge und/oder von Elektrofahrzeugen von Beschäftigten eines Unternehmen oder einer Kommune
KFW439 - Förderung für Flottenanwendungen und Beschäftigte (Kommunen)
Keine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne des EU-Beihilferechts:
- Kommunale Gebietskörperschaften
- Rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
- Gemeindeverbände
- Kommunale Zweckverbände
KFW441 - Förderung für Flottenanwendungen und Beschäftigte (Firmen)
Wirtschaftlich tätige Unternehmen:
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden
- Kommunale Unternehmen
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern, Verbände
- Gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
- Einzelunternehmer oder Freiberufler
Was wird gefördert?
Der Erwerb und die Errichtung einer fabrikneuen Ladestation
- Inklusive des elektrischen Anschlusses (Netzanschluss und Batteriespeicher), sowie damit verbundene notwendige Nebenarbeiten
- Die Mehrwertsteuer kann mitgefördert werden, sofern keine Berechtigung zum Vorsteuerabzug vorliegt
- Liste der Ladestationen
Anforderungen an die Ladestationen KFW 439 und KFW 441
- Ausschließlich fabrikneue, stationäre Ladestationen werden gefördert
- Sind an selbstgenutzten oder gemieteten Stellplätzen zu errichten
- Dienen ausschließlich zum Aufladen unternehmenseigener Flottenfahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge sowie der Fahrzeuge der Beschäftigten des Unternehmens (keine Förderung von Kundenparkplätzen)
- Die Ladestation darf nicht öffentlich zugänglich sein. (RFID oder Schlüsselschalter)
- Die Ladestation kann einen oder mehrere Ladepunkte mit einer Ladeleistung von bis zu 22 kW pro Ladepunkt haben.
- Die geförderte Ladestation ist ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme mindestens sechs Jahre zweckentsprechend zu nutzen.
- Keine Förderung von Ladestationen für Firmenwagen bei Mitarbeitern zuhause
- AC oder DC-Ladepunkt bis max. 22 kW
- 3-phasiger, fester Anschluss durch Elektrofachkraft
- Anmeldung beim Netzbetreiber nötig (§19 NAV)
- Einhaltung der TAB des Netzbetreibers
- Sichere, digitale, bidirektionale Kommunikationsschnittstelle, updatefähig
- Integration in Energie-bzw. Lastmanagement muss möglich sein
- Steuerung der Ladeeinrichtung und Leistungsbegrenzung muss möglich sein
- Bei IT-Backend-Anbindung: mindestens TLS 1.2
- Eichrechts-konforme Ladeeinrichtung sehr empfohlen aber nicht verpflichtend
- Bezug von Strom aus erneuerbaren Energien
- Voraussetzung für die Förderung der Ladeinfrastruktur ist, dass der für den Ladevorgang erforderliche Strom zu 100% aus erneuerbaren Energien stammt.
- Der Strom kann entweder über einen entsprechenden Stromliefervertrag oder/und aus Eigenerzeugung vor Ort (z.B. PV-Anlage) bezogen werden
Rahmenbedingungen KFW 439 und KFW 441
Zuschussbetrag:
- Grundsätzlich 900 EUR pro Ladepunkt, darf aber 70% der förderfähigen Gesamtkosten nicht übersteigen
- Die Förderung ist auf maximal 45.000 EUR je Standort (Investitionsadresse) beschränkt (Unternehmen).
- Sind unter einer Investitionsadresse mehrere Unternehmen ansässig, so gilt der maximale Zuschussbetrag je Investitionsadresse und Unternehmen
Voraussetzung (Unternehmen):
- Die Gesamtkosten des Vorhabens müssen mindestens1.285,71 EUR betragen (70% davon entsprechen 900 EUR).
Voraussetzung (Kommunen):
- Die Gesamtkosten des Vorhabens müssen mindestens12.857,14 EUR betragen (70% davon entsprechen 9.000 EUR).
Zu den förderfähigen Gesamtkosten zählen:
- Kosten der Ladestation
- Elektrischer Anschluss (Netzanschluss) und Batteriespeichersysteme
- Energiemanagementsystem/Lademanagementsystem
- Notwendige Elektroinstallationsarbeiten (z. B. Erdarbeiten)
- Notwendige technische und bauliche Maßnahmen am Netzanschlusspunkt und am Gebäude
- Notwendige Ertüchtigungs-/Modernisierungsmaßnahmen der Hauselektrik sowie der Telekommunikationsanbindung der Ladestation
Wie ist der Ablauf?
Vor Beginn des Vorhabens muss der Antrag bei der KfW vorliegen. Das geht online auf: www.kfw.de/zuschussportal
Die Anzahl der Ladepunkte muss definiert sein und kann nicht mehr geändert werden.
Nach Erhalt der Antragsbestätigung kann mit dem Projekt begonnen werden. Nach der Fertigstellung sind alle Rechnungen auf das KfW-Zuschussportal hochzuladen. Der Investitionszuschuss wird auf das Konto des Antragstellers überwiesen. Spätestens 12 Monate nach Antragstellung muss das Vorhaben abgeschlossen sein.
Nach Inbetriebnahme müssen die Ladestationen bei der Online Plattform OBELIS gemeldet werden und es ist ein halbjährliches Reporting für 6 Jahre erforderlich.

PRO.mobility - die Abrechnungslösung für Ihre Ladepunkte
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Gerne stehen wir Ihnen für Fragen, weitere Informationen und individuelle Beratung zum Thema „PRO.mobility“ zur Verfügung. Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir freuen uns auf Ihren Kontakt.

KFW440 - Förderung für Ladestationen an Wohngebäuden
Sichern Sie sich jetzt den Zuschuss von 900,- EUR pro Ladepunkt.
Aktuell keine Neuanträge möglich, da das Programm ausgeschöpft ist. Bereits gestellte und genehmigte Anträge können abgewickelt werden.
Sie haben ein Elektrofahrzeug, aber noch keine Ladestation?
Sie möchten Teil der Community werden, die den Verkehr umweltfreundlich gestaltet und sich ein Elektrofahrzeug kaufen?
Dann ist jetzt der richtige Zeitpunkt in eine eigene Ladeinfrastruktur zu investieren.
Mit der KfW Förderung (440) erhalten sie jetzt einen pauschalen Zuschuss für Ihre Ladestation in Höhe von 900,- EUR.
Wir nehmen Sie an die Hand und zeigen Ihnen, wie Sie Schritt für Schritt zu Ihrer eigenen Ladestation kommen.


Ihr Weg zur geförderten Ladestation
1. Antragsberechtigung prüfen
- Privatperson, Mieter (mit Zustimmung des Vermieters) Wohnungseigentümergemeinschaft, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaft oder Bauträger
- Es handelt sich um ein Bestandsgebäude
- Errichtung auf nicht öffentlich zugänglichem Gelände
(z. B. Garage, Carport oder privatem Parkplatz) - Betrieb der Ladestation mit 100 % Strom aus Erneuerbaren Energien
(z. B. Grünstromliefervertrag oder Eigenerzeugung)
Unser Tipp: Ihr Energieversorger bietet keinen Grünstromtarif an?
Sobald Sie das Gebäude jedoch bezogen haben, gilt auch ein Neubau als Bestandsgebäude und kann somit von der Förderung profitieren.
Dann wechseln Sie ganz einfach den Energieversorger, oder Fragen Ihren Elektriker nach der Möglichkeit eine Eigenversorgungsanlage
(z. B. Photovoltaik) an Ihrem Wohngebäude zu errichten.
Dabei können Sie von weiteren Förderprogrammen profitieren.
Konnten Sie die obenstehenden Punkte bejahen, sind Sie antragsberechtigt und können beginnen, Angebote einzuholen und mit der Antragstellung fortfahren.
2. Angebot einholen
- Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit dem Elektriker Ihres Vertrauens.
Der Elektriker macht mit Ihnen zusammen eine Bestandsaufnahme der aktuellen Hausinstallation und erkundet alle nötigen Maßnahmen, um einen sicheren und zuverlässigen Betrieb der Ladestation an Ihrem gewünschten Ort zu gewährleisten. - Sie erhalten von Ihrem Elektriker einen Kostenvoranschlag mit dem Sie den Förderantrag stellen können.
Unser Tipp: Sie haben noch keinen Elektriker, der sich mit dem Thema auskennt? Kein Problem!
Auf be-connect ( https://www.be-connect.online/handwerker-finden/) finden Sie qualifizierte Fachpartner in Ihrer Umgebung.
Gemeinsam wählen Sie aus der Liste der förderfähigen Ladestationen, das für Sie passende Modell aus.
Eine Auswahl förderfähiger
Ladestationen finden Sie unter:
https://webshop.unielektro.de/search?query=kfw440/
3. Antrag stellen
- Sie stellen den Antrag auf Förderung im KfW-Zuschussportal (dazu das Förderprodukt KfW-440 wählen).
Die Antragstellung war nur im Zeitraum 24.11.2020 bis 27.10.2021 möglich
Unser Tipp: Nur in diesem Zeitraum von der KfW genehmigte KfW440 Anträge sind bis zum in der Genehmigung stehenden Datum mit der KfW abrechenbar. - Förderzusage erhalten
4. Herzlichen Glückwunsch!
Mit der Förderzusage ist der Weg
frei für Ihre eigene Ladestation
5. Elektriker beauftragen und Vorhaben durchführen
- Beauftragen Sie Ihren Elektriker das Vorhaben durchzuführen.
- Beschaffung und Installation der Ladestation durch den Elektriker.
Ihr Elektriker übernimmt alle nötigen Schritte, wie Materialbeschaffung, Ertüchtigung der Hausinstallation und Einbau der Ladestation. Außerdem kümmert er sich um die Anmeldung der
Ladestation bei ihrem zuständigen Netzbetreiber.
- Abnahme der Anlage
Ist die Ladestation erfolgreich angeschlossen und angemeldet nehmen Sie die Anlage ab und erhalten dazu ein Abnahmeprotokoll.
Die Installation ist damit erfolgreich beendet.
6. Vorhaben abschließen und Förderung erhalten
- Rechnungen begleichen:
Anschließend erhalten Sie von Ihrem Elektriker eine Rechnung über die Material- und Einbaukosten, die Sie zeitnah unbar begleichen. - Dokumentenupload und Abschluss der Förderung:
Sie laden die nötigen Dokumente (z. B. Rechnungen) im KfWZuschussportal hoch, um den Abschluss des Förderantrags einzuleiten.
Unser Tipp: Beachten Sie, dass Sie nach Antragstellung 9
Monate Zeit haben das Vorhaben abzuschließen. - Zuschuss erhalten:
Sie bekommen den Zuschuss i. H. v. 900,- EUR auf Ihr Konto überwiesen.
Weiterführende Informationen zur KfW Förderung finden Sie auf dem Internet Auftritt der KfW: https://www.kfw.de/440-zuschussportal